EVP für das Klassenlehrperson-Prinzip

Unsere Volksschulen sind ein Ort, an dem jungen Menschen nicht nur grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden sollen, sondern auch christliche, humanistische und demokratische Wertvorstellungen. In ihrer politischen Arbeit wird die EVP ihr Augenmerk daher immer wieder auf die Entwicklungen im Bildungsbereich richten.

An unseren Schulen ist zurzeit noch vieles im Fluss, geht es doch darum, das neue Volksschulgesetz innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens und unserer örtlichen Gegebenheiten umzusetzen. Einzelne Forderungen, zum Beispiel das Anbieten von Aufgabenhilfe und eines Mittagstisches, sind in unserer Gemeinde bereits seit Jahren verwirklicht.

Ein heikler Punkt im Vernehmlassungsentwurf zur Volksschulverordnung ist die Festlegung der minimalen Anzahl Wochenstunden, die der Klassenlehrer in seiner Klasse zu erteilen hat. Die möglichst weitgehende Anwesenheit einer verantwortlichen Klassenlehrperson ist Voraussetzung für eine klare Führung, unter der sich stabile Verhältnisse, eine funktionierende Zusammenarbeit und emotionale Bindungen entwickeln können. Die EVP fordert daher, dass das Klassenlehrpersonprinzip nicht ausgehöhlt wird und unsere Lehrkräfte weiterhin die Mehrheit der Lektionen selbst erteilen. Lehrer und Lehrerin als wichtige Bezugsperson in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen müssen Kontinuität gewähren. Deshalb ist auch darauf zu achten, dass innerhalb der Unter-, Mittel- und Oberstufe möglichst wenige Lehrerwechsel erfolgen.

Von:
Gertrud Widmer und Cornelia Tschabold


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Seite aktualisiert am 28.01.2006